1. Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Mitgliedergröße des jeweiligen Vereins und beträgt:
MitgliedsartVereinsgröße | Beitrag€ p.a. |
Je angefangene 500 Mitglieder | 50,- |
Vereine bis 100 Mitglieder pauschal | 25,- |
Maßgebend für den zugrunde legenden Mitgliederbestand ist die aktuelle Mitglieder-Meldung an den zuständigen übergeordneten Sportverband jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.
Dazu wird eine Kopie des Mitgliedsvereins an den Vorstand des SSV geschickt.
2. Beginn der Beitragszahlung
Die Beitragszahlung wird mit dem Eintritt in den SSV fällig.
3. Zahlungsweise
Die Beitragszahlung erfolgt durch Abbuchung im Lastschriftverfahren zum Jahresbeginn.
Eine Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift dem Vorstand des SSV unverzüglich mitzuteilen.
4. Hinweis auf Datenspeicherung
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert.
5. Gültigkeit
Die von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung gilt ab dem durch die Mitgliederversammlung festgelegten Jahr und ist gültig bis zur nächsten Änderung.
Die neuen Beiträge werden veröffentlicht und den Mitgliedsvereinen schriftlich mitgeteilt.
Neue Mitglieder erhalten bei ihrem Eintritt eine Vereinssatzung und diese Beitragsordnung ausgehändigt.
Harry Walbersdorf Reinhold Roller Klaus Weber
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassierer
Mühlacker, den 8.5.2008