Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 8.5.2008 beschlossen und regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein.

 

1. Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Mitgliedergröße des jeweiligen Vereins und beträgt:

Mitgliedsart

Vereinsgröße

Beitrag

€ p.a.

Je angefangene 500 Mitglieder

50,-

Vereine bis 100 Mitglieder pauschal

25,-

 

 

 

 

 

 

Maßgebend für den zugrunde legenden Mitgliederbestand ist die aktuelle Mitglieder-Meldung an den zuständigen übergeordneten Sportverband jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.

Dazu wird eine Kopie des Mitgliedsvereins an den Vorstand des SSV geschickt.

 

2. Beginn der Beitragszahlung

Die Beitragszahlung wird mit dem Eintritt in den SSV fällig.

 

3. Zahlungsweise

Die Beitragszahlung erfolgt durch Abbuchung im Lastschriftverfahren zum Jahresbeginn.

Eine Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift dem Vorstand des SSV unverzüglich mitzuteilen.

 

4. Hinweis auf Datenspeicherung

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert.

 

5. Gültigkeit

Die von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung gilt ab dem durch die Mitgliederversammlung festgelegten Jahr und ist gültig bis zur nächsten Änderung.

Die neuen Beiträge werden veröffentlicht und den Mitgliedsvereinen schriftlich mitgeteilt.

Neue Mitglieder erhalten bei ihrem Eintritt eine Vereinssatzung und diese Beitragsordnung ausgehändigt.

 

 

 

Harry Walbersdorf               Reinhold Roller                    Klaus Weber

1. Vorsitzender                       2. Vorsitzender                         Kassierer

 

Mühlacker, den 8.5.2008 

 

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