Wie wird man Mitglied im SSV Mühlacker e.V. ?

 

Lt. Satzung können und sollen nur  sporttreibende Vereine Mitglied im SSV werden.

 

Je mehr Vereine Mitglied werden, desto größer wird die Anzahl der in den angeschlossenen Vereinen vorhandenen Mitgliederzahl und desto größer wird das Gewicht in allen Sportfragen in der Sportstadt Mühlacker.

 

Der Jahresbeitrag (s. Beitragsordnung) ist für den Verein nur gering und richtet sich nach der gemeldeten Mitgliederzahl.

 

Daraus ergibt sich auch das Stimmrecht des jeweiligen Vereins lt. Satzung in der Mitgliederversammlung.

 

Es ist ganz einfach Mitglied im SSV Mühlacker e.V. zu werden:

 

- Aufnahmeantrag für den neuen Verein ausdrucken und ausfüllen

- namentliche Nennung der Vereinsvertreter des neuen Vereins für die Mitgliederversammlung ausdrucken und ausfüllen

 

(beide Formulare werden im INTERNET des SSV unter Mitgliedschaft angeboten)

 

Bitte diese Formulare ausfüllen und an den Vorstand des SSV Mühlacker e.V. schicken.

 

Der daraus fällige Jahresbeitrag wird dann im Lastschriftverfahren vom jeweils angegebenen Vereinskonto abgebucht.

 

So einfach geht das!

 

Und bitte daran denken:

 

Je mehr Vereine, desto größer ist die Gesamtzahl der Mitglieder und umso stärker sind wir bei den Sportfragen mit unserer Kompetenz!

 


 

 

 

 

 

 

 

§ 2 Zweck
1. Der SSV ist parteipolitisch und weltanschaulich  neutral.
    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
   „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch   unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Spesenersatz begünstigt werden.

2. Zur Erreichung dieses Zweckes dienen insbesondere folgende Aufgaben:
    Der SSV betreut seine Mitglieder und verfolgt deren gemeinsame Interessen:
•    als beratendes Organ gegenüber der Stadtverwaltung
•    als beratendes Organ gegenüber dem Gemeinderat
•    gegenüber der Öffentlichkeit
•    gegenüber den Verbänden.
    Der SSV unterstützt  und berät seine Mitglieder in organisatorischen Fragen.
    Der SSV unterstützt seine Mitglieder bei Großveranstaltungen.
    Der SSV unterstützt seine Mitglieder durch gemeinsames Sponsoring und in Fragen der Beschaffung.
    Eine Einschränkung der Mitglieds-Vereine findet nicht statt.

3. Seine Einnahmen bestehen aus Beiträgen seiner Mitglieder, aus Einnahmen gelegentlicher Veranstaltungen sowie aus Beihilfen, Spenden, Zuschüssen jeglicher Art und Sponsoren-Mitteln.
    Diese Einnahmen dienen ausschließlich der Erfüllung der Aufgaben und Aufrechterhaltung der SSV-
    Organisation.
    Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

4. Die Eigenständigkeit der Mitglieder des SSV – sprich die einzelnen Vereine – bleibt in allen Funktionen und Ausrichtungen erhalten.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder haben ein Anrecht auf Betreuung und Beratung in allen Fragen und Angelegenheiten, die die  gemeinsamen Ziele des Sports im Bereich des SSV betreffen.

2. Die Satzung des SSV ist für alle Mitglieder verbindlich.

3. Die Mitglieder sind verpflichtet, sofern von der Mitgliederversammlung Beiträge festgesetzt worden sind, diese lt. festgelegter Zahlungsweise gem. aktueller Beitragsordnung zu zahlen.
    Das gilt auch für etwaige im Verlauf des Geschäftsjahres ausscheidende Mitglieder.
    Die festgelegten Beiträge gelten jeweils ab dem nächsten Geschäftsjahr.
    Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld.

§ 12 Auflösung des SSV ....

4. Bei Auflösung des SSV oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen nach Abzug aller
    Kosten an die Stadt Mühlacker mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und
    ausschließlich zur Förderung des Sports in der Stadt Mühlacker verwendet werden muss.

Mühlacker, den 8.5.2008/wf
SSV-Auszug aus der Satzung des SSV Mühlacker e.doc

Vertreter unseres Vereins im SSV Mühlacker e.V.

 

Name des Vereins:

 

 

 

Anschrift des Vereins:

 

 

 

 

Namentliche Nennung der

Vertreter unseres Vereins im SSV

mit Funktion im Verein, Anschrift, Telefon, e-mail:

1.

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

 

Unterschrift eines

Vorstands-Mitgliedes

 

 

 

Änderungen in unseren Daten werden wir umgehend an den SSV melden.

Die Mitgliedsdaten unterliegen des BDSG und werden ausschließlich zur Mitglieder-Verwaltung im SSV benötigt.

SSV-Vereins-Vertreter.doc– 8.5.2008

Aufnahme-Antrag in den SSV Mühlacker e.V.

 

Name des Vereins:

 

 

 

Anschrift des Vereins:

 

 

 

 

Vorstände des Vereins

Mit Anschriften; Telefon,

e-mail:

1.Vorsitzender:

 

 

 

 

 

 

2.Vorsitzender:

 

 

 

 

 

 

Kassierer:

 

 

 

 

 

INTERNET-Adresse des Vereins:

 

 

 

e-mail-Adresse des Vereins:

 

 

 

Telefon-Nrn.:

 

 

 

Mitglieder-Bestand:

(Kopie der Verbands-Meldung)

 

 

 

Summe der Mitglieder (alle):

 

 

Stand/Datum:

Sport-Angebote:

(evtl. Beiblatt hinzu fügen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbands-Zugehörigkeit:

 

 

 

Benutzte Sportanlagen:

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung für den

Beitragseinzug im

Lastschriftverfahren:

Konto-Nr.                                                     BLZ

 

bei

 

Datum des Eintritts:

 

 

Unterschrift eines

Vorstands-Mitgliedes

 

 

 

Wir erkennen die Satzung und die Ordnungen des SSV als künftiges Mitglied an.

Wir sind damit einverstanden, daß der Mitglieds-Beitrag im Lastschriftverfahren durch den SSV abgebucht wird.

Änderungen in unseren Mitgliedsdaten werden wir umgehend an den SSV melden.

Die Mitgliedsdaten unterliegen des BDSG und werden ausschließlich zur Mitglieder-Verwaltung im SSV benötigt.

SSV-Aufnahme-Antrag.doc – 8.5.2008

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